Führerschein und Fahrschule in Schweinfurt

Führerschein und Fahrschule in Schweinfurt

Fahrschule ist ein Begriff für eine überwiegend privatwirtschaftliche Schule zum Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Für Dienstführerscheine der Bundeswehr bestehen eigene Fahrschulen. Die Beschulung der Fahrerlaubnisanwärter berechtigt den Fahrerlaubnisbewerber zur Fahrprüfung. Privatwirtschaftliche Fahrschulen werden von einem Fahrschul-Erlaubnisinhaber geleitet, als Fahrlehrer bezeichnet man die Ausbildungsperson.

Die Fahrschulen in Schweinfurt

Fahrschule JFS
Ignaz-Schön-Str. 38
Schweinfurt
Tel: 09721/473636


Fahrschule Korb
Rückertstr. 19
Schweinfurt
Tel: 09721/25729


Fahrschule Schodorf
Georg-Schäfer-Str. 23
Schweinfurt
Tel: 09721/4997713


Friedrich Kind
Bauerngasse 81
Schweinfurt
Tel: 09721 - 803876


Grün GmbH
Benno-Merkle-Str. 16
Schweinfurt
Tel: 09721/21291


Hans Wettering
Albertistr. 19
Schweinfurt
Tel: 09721/23239


Hans-Jürgen Ulsenheimer
Seestr. 24 1/2
Schweinfurt
Tel: 09721/21732


Jörg-Rainer Tiedt
Seestr. 1
Schweinfurt
Tel: 09721/25941


Norbert Schüll
Albert-Schweitzer-Str. 2
Schweinfurt
Tel: 09721/782910


Paul Hartmann
Schelmsrasen 26
Schweinfurt
Fax: Tel. 09721/23346


Peter Bauer
Segnitzstr. 28
Schweinfurt
Tel: 09721/21099


Ralph Fischer
Am Deutschhof 23
Schweinfurt
Tel: 09721/31144


Roland Kuch
Neutorstr. 4
97422 Schweinfurt
Tel: 09721/25150


Zeidler Fahrschule
Sattlerstr. 3
Schweinfurt
Tel: 09721/186567


Fahrschulen in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland ist im Gegensatz zu vielen europäischen Ländern die Laienausbildung verboten.

Fahrlehrer-Ausbildung heute

Neben einem Mindestalter von 22 Jahren und der Absolvierung einer 5-monatigen Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte (61 in der Bundesrepublik) ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ersatzweise das Abitur nötig.

Ferner ist der Besitz der Führerscheinklassen BE, A und CE gefordert. Für die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE ist eine 3-jährige Fahrpraxis nachzuweisen.

Nach Ablegung einer Befähigungsprüfung erhält der Bewerber die Fahrlehrerlaubnis auf Probe, befristet auf zwei Jahre. Darauf folgt ein 4½ Monate dauerndes Praktikum in einer Ausbildungsfahrschule. Nach der Abschlussprüfung ist der Bewerber amtlich anerkannter Fahrlehrer für die Klasse BE.

Die Fahrschul-Erlaubnis (Lizenz zum Betreiben einer privaten Fahrschule) erfordert ein Mindestalter von 25 Jahren, einen Betriebswirtschaftskurs und eine Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren.



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